Verbrenner-Aus ab 2030 gefordert: DUH kündigt Klage gegen Mercedes vor BGH an

Mehrfach ist die DUH mit dem Versuch, den Verkauf von Verbrennern ab 2030 zu verbieten, vor Gericht gescheitert. Nun unternimmt sie einen weiteren Anlauf.​

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Mercedes Dieselmotor OM656

Mercedes soll den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor spätestens 2030 komplett einstellen, fordert die DUH.

(Bild: Mercedes)

Lesezeit: 2 Min.

Das Ziel der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist unmissverständlich: Der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor soll so schnell wie möglich enden. Da die Autohersteller aus Sicht des Vereins den Abschied von diesen Antrieben zu zögerlich angehen, will er sie mit juristischen Mitteln dazu zwingen. Sehr erfolgreich ist das bislang nicht. Weder BMW noch Mercedes wurden bislang von einem Gericht angewiesen, schon jetzt festzulegen, ab 2030 keine Neuwagen mit Benziner oder Dieselmotor mehr zu verkaufen.

Nach der Niederlage gegen Mercedes vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart am 10. November 2023 will der Verein einen weiteren Versuch starten. Die DUH zieht in dieser Sache nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die von der DUH eingelegte Berufung in zweiter Instanz abgewiesen. Diese sei offensichtlich unbegründet. Der Verein will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH erreichen, dass diese Klage in weiteren Instanzen verhandelt werden kann.

Die Chancen auf einen Erfolg in der Sache sind schlecht einzuschätzen. Einerseits hat die EU ein Verbot des Verkaufs von Neuwagen mit Verbrennungsmotor nach 2034 auf den Weg gebracht. Die DUH möchte das schon ab 2030 umsetzen. In der Verhandlung DUH vs. BMW haben die Richter das keinesfalls ausgeschlossen, allerdings im Urteil betont, zum jetzigen Zeitpunkt drohe noch keine rechtswidrige Verletzung. Das schließt ein entsprechendes Verbot ab 2030 zu einem späteren Zeitpunkt allerdings nicht aus.

Bei der Deutschen Umwelthilfe ist man sich sicher, am Ende erfolgreich zu sein. "Auch Konzerne müssen sich an die von uns vor dem Bundesverfassungsgericht mit durchgesetzten Grundrechte und damit an den Klimaschutz halten", argumentiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Mit der Klage wolle man das Unternehmen dazu bringen, seiner Verantwortung nachzukommen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz ergänzt: "Auch die deutsche Autoindustrie kann die Klimakrise nicht mehr ignorieren. Im Notfall zwingen wir sie vor Gericht zur Einsicht."

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(mfz)